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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Thomas Krüßmann, CO2 vermindernde Technologien, Meggerdorf im folgenden “thomas-k.de” genannt:

Stand: 8. Mai 2010

§ 1 Allgemeines
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamten Geschäftsverbindungen zwischen thomas-k.de und den Geschäftspartnern für Angebote, Leistungen und Lieferungen. Sie werden bei Erteilung des ersten Auftrages nach Bekanntmachung mit dem Geschäftspartner vereinbart und gelten für alle zukünftigen Aufträge auch dann, wenn ihre Gültigkeit nicht nochmals ausdrücklich vereinbart wurde. Es gelten ausschließlich die allgemeinen Geschäftsbedingungen; etwaige abweichende Bedingungen und Vereinbarungen sind ausgeschlossen, wenn thomas-k.de nicht ausdrücklich deren Geltung schriftlich bestätigt.

§ 2 Angebote, Auftragsbestätigungen, Vertragsgegenstand
1. Angebote von thomas-k.de sind stets freibleibend und unverbindlich. Aufträge werden erst verbindlich, wenn diese in angemessener Frist schriftlich bestätigt oder mit Zustimmung des Geschäftspartners vereinbarungsgemäß ausgeführt werden.
2. Die schriftliche Auftragsbestätigung ist maßgeblich für Art, Umfang und Zeitpunkt der Lieferung.
3. Angegebene Leistungen in Prospekten, Abbildungen, Zeichnungen und anderen Beschreibungen stellen keine Eigenschaftszusicherung dar, sondern kennzeichnen lediglich den Vertragsgegenstand. thomas-k.de behält sich Abweichungen in Form, Farbe, Maßen und Konstruktionen vor, durch die die Verwendung zu dem vertragsgemäßen Zweck nicht eingeschränkt wird. Der Geschäftspartner kann daraus keine Ansprüche herleiten.

§ 3 Preise
Es gelten die in der Auftragsbestätigung enthaltenen Preise frei ab Meggerdorf inklusive einfacher Verpackung; zuzüglich Fracht, Zoll, Versicherung, Montage, sonstiger Nebenkosten und am Liefertag geltender Umsatzsteuer.

§ 4 Zahlungen
1. Zahlungen sind gemäß dem Auftragsschreiben zu leisten. thomas-k.de behält sich vor nur gegen Vorkasse zu liefern.
2. Der Geschäftspartner kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
3. In Fällen, in denen der Geschäftspartner ganz oder teilweise in Verzug gerät, hat thomas-k.de das Recht, die sofortige Zahlung aller noch offenen Rechnung zu fordern und für sämtliche noch ausstehenden Lieferungen Vorkasse zu verlangen.
4. Im Falle des Antrags auf Eröffnung des gerichtlichen Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens hat thomas-k.de neben den Rechten aus § 4 Ziffer 3 auch das Recht vom Vertrag zurückzutreten.
5. Soweit nichts anderes vereinbart, hat der Geschäftspartner während des Verzuges die Geldschuld mit 8 Prozentpunkten über dem Basiszins zu verzinsen.

§ 5 Eigentumsvorbehalt
1. Bei Verträgen mit Geschäftspartnern behält sich thomas-k.de das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, hat der Geschäftspartner diese auf eigenen Kosten regelmäßig durchzuführen.
3. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, thomas-k.de einen Zugriff Dritter auf die Ware, etwa im Falle einer Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat uns der Geschäftspartner unverzüglich anzuzeigen.
4. thomas-k.de ist berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des Geschäftspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei Verletzung einer Pflicht nach § 5 Ziffer 2. und 3. vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen.
5. Der Geschäftspartner ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns bereits jetzt alle Forderungen bis zur Höhe der Ansprüche der thomas-k.de gegen den Geschäftspartner aus dem zugrunde liegenden Vertragsverhältnis ab, die ihm durch die Weiterveräußerung gegen Dritten erwachsen. thomas-k.de nimmt die Abtretung an. Nach der Abtretung ist der Geschäftspartner zur Einziehung der Forderung ermächtigt. thomas-k.de behält sich vor, die Forderung selbst einzuziehen, sobald der Geschäftspartner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt und in Zahlungsverzug gerät.
6. Die Be- und Verarbeitung der Ware durch den Geschäftspartner erfolgt stets im Namen und im Auftrag für thomas-k.de. Erfolgt eine Verarbeitung mit thomas-k.de nicht gehörenden Gegenständen, so erwirbt thomas-k.de an der neuen Sache das Miteigentum im Verhältnis zum Wert der von uns gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten Gegenständen. Dasselbe gilt, wenn die Ware mit anderen, thomas-k.de nicht gehörenden Gegenständen vermischt ist.

§ 6 Lieferung, Gefahrenübergang, Entgegennahme
1. Lieferfristen erfordern eine gesonderte Vereinbarung. Die Lieferfrist beginnt mit Absendung der Auftragsbestätigung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager verlassen hat oder dem Geschäftspartner die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.
2. Im Falle einer Nichteinhaltung der Lieferfrist seitens thomas-k.de, hat der Geschäftspartner eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach fruchtlosem Fristablauf steht dem Geschäftspartner ein Rücktrittsrecht zu. Weitergehende Rechte und Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Lieferung oder sonstige Schadensersatzansprüche, insbesondere auch, aber nicht alleine wegen entgangenen Gewinns, sind auch nach Setzung einer Nachfrist ausgeschlossen, es sei denn die Nichteinhaltung der Lieferfrist basiert auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von thomas-k.de.
3. Ist die Nichteinhaltung der Lieferfrist für Lieferung oder Leistung auf Mobilmachung, Krieg, Aufruhr, Streik oder Aussperrung bei anderen Unternehmen oder thomas-k.de oder auf sonstige, von thomas-k.de nicht zu vertretenden Ereignissen zurückzuführen, so wird die Frist angemessen verlängert. Wenn die durch die Ereignisse verursachte Behinderung länger als 3 Monate andauert, sind der Geschäftspartner und thomas-k.de berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils des Vertrages zurückzutreten. Schadensersatzansprüche stehen dabei keiner Vertragspartei zu.
4. Der Gefahrenübergang tritt grundsätzlich ein, sobald die Ware abgesandt wird oder dem Geschäftspartner die Versandbereitschaft mitgeteilt wird. Die Verpackung der Ware erfolgt mit größter Sorgfalt. Auf Wunsch und Kosten des Geschäftspartners wird die Sendung zusätzlich versichert.
5. Wenn der Versand durch vom Geschäftspartner zu vertretenden Gründen verzögert wird, so geht die Gefahr für die Zeit der Verzögerung auf den Geschäftspartner über; auf Wunsch und Kosten des Geschäftspartners bewirkt thomas-k.de aber eine vom Geschäftspartner verlangte Versicherung.
6. Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Geschäftspartner entgegenzunehmen.
7. Teillieferungen sind zulässig.

§ 7 Plantechnische Empfehlungen
1. Zeichnungen, Entwürfe, Kalkulationen sowie thomas-k.de’s einzigartige und kostenlose Energiebilanz sind unser geistiges Eigentum, das Dritten nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung zur Verfügung gestellt werden darf. Soweit ein Vertrag nicht zustande kommt, sind die Unterlagen an uns zurückzugeben. Entsprechendes gilt für Muster.
2. Empfehlungen für Aufbau, Installation und Wartung erstellen wir nach bestem Wissen und Gewissen. Eine Haftung übernehmen wir nur, soweit zuvor eine schriftliche vertragliche Verpflichtung übernommen wurde.

§ 8 Gewährleistung
1. Der Geschäftspartner ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt auf Mängel zu untersuchen. Mängelrügen sind unter Angabe der Bestelldaten zu erheben. Offene Mängel sind innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen. Unterlässt der Geschäftspartner die Rüge in frist- und formgerechter Anzeige, gilt die Ware als genehmigt. Für die Rechtzeitigkeit der Anzeige kommt es auf den Zeitpunkt ihres Zugangs bei thomas-k.de an.
2. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von thomas-k.de durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung; schlägt die Gewährleistung auf diese Weise auch nach zweimaliger Nachbesserung fehl, ist der Geschäftspartner zur Herabsetzung des Kaufpreises bzw. zum Rücktritt berechtigt.
3. Jegliche Gewährleistung ist im Falle unsachgemäßer Handhabung der gelieferten Ware ausgeschlossen.
4. Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. § 8 Ziffer 1 bleibt davon unberührt.

§ 9 Erfüllungsort Gerichtstand, anwendbares Recht
1. Erfüllungsort für beide Teile, soweit gesetzlich zulässig, sowie Gerichtsstand ist Schleswig.
2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 10 Sonstige Bestimmungen
Sollten eine oder mehrere Klauseln in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen und Vereinbarungen nicht berührt. Vielmehr gilt dann – soweit gesetzlich zulässig – eine der ungültigen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahe kommende als vereinbart.

Bestimmungen nach dem Fernabsatzgesetz
(Für den Fall das Sie direkt über das Internet bei mir bestellen.)

Widerrufsrecht
Fernabsatzvertrag mit Widerrufsklausel
1. Der Verbraucher hat das Recht, seine auf den Abschluss des Vertrages gerichtete Willenserklärung innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Ware uns gegenüber (CO2 vermindernde Technologien, Inhaber Thomas Krüßmann, Süderende 10, D-24799 Meggerdorf) nach Maßgabe der §§ 312 b ff in Verbindung mit § 355 BGB widerrufen. Der Widerruf muss keine Begründung enthalten und ist in Textform oder durch Rücksendung der Ware gegenüber uns zu erklären. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung der Ware.
2. Der Verbraucher ist bei Ausübung seines Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Ware durch Paket versandt werden kann. Die Kosten der Rücksendung trägt bei Ausübung des Widerrufsrechts bei einem Bestellwert bis zu € 40,00 der Verbraucher, es sei denn, die gelieferte Ware entspricht nicht der bestellten Ware. Bei einem Bestellwert über € 40,00 hat der Verbraucher die Kosten der Rücksendung nicht zu tragen.
3. Der Verbraucher hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäß in Gebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten. Der Verbraucher hat auch die Ware vorsichtig und sorgsam zu prüfen. Den Wertverlust, der durch die über die reine Prüfung hinausgehende Nutzung dazu führt, dass die Ware nicht mehr als „neu“ verkauft werden kann, hat der Verbraucher zu tragen.
4. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
- zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
- zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde.
- zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten

AGB

Spezifische Garantiebedingungen und Hinweise für LED-Leuchten und LED-Komponenten-Systeme zur Verwendung, Planung und Installation

der CO2 vermindernden Technologien – Thomas Krüßmann – www.thomas-k.de

Stand 1. Mai 2010

Unsere LED-Produkte können sowohl im gewerblichen Bereich, z.B. als Leuchtmittel, Leuchten oder für LED-Anlagen wie Lichtdecken,-wände, -kästen etc verwendet werden, als auch für den privaten Einsatz genutzt werden.

Allgemeine Hinweise

1. LED-Systemen bestehen häufig aus teuren und empfindlichen Elektronikkomponenten. Daher wird grundsätzlich ein bewusster und vorsichtiger Umgang empfohlen. Die Hinweise auf den Verpackungen und die Inhalte der Produktdatenblätter sind unbedingt zu beachten.
2. LED-Anlagen erfordern spezielle Kenntnisse bei der Planung und Installation. Bei umfänglichen Anlagen ist die Einschaltung eines Elektroplaners zu empfehlen. Der Einsatz unserer Komponenten bzw. Produkte vor Ort erfolgt außerhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und liegt daher ausschließlich im Verantwortungsbereich des Verwenders.
3. Generell sind Mindest-, Maximal-, Teilungslängen sowie Mindest- und Maximallasten von Modulen oder Kabeln zu berücksichtigen. Einzelne Komponenten müssen korrekt aufeinander abgestimmt werden (z.B. hinsichtlich Lasten, Kabeleigenschaften, Steuerungssystemen). Dies gilt insbesondere bei Grundsets von LED-Streifen, die durch Erweiterungsset verlängert werden können.
4. Die Kombination unserer Produkte mit Komponenten von Fremdfabrikaten entzieht sich unserer Kontrollmöglichkeit und führt zum Erlöschen der Garantie, insbesondere bei Steuerungssystemen ist die Kompatibilität mit Fremdfabrikaten oft nicht gegeben.
5. Die LED fühlt sich in kühler Umgebung am wohlsten. Hitzestaus sind daher zu vermeiden.
6. Gewisse Helligkeits- und Farbabweichungen sind auf Grund der Produktionstechnik der LED’s normal. Bei LED-Anlagen empfehlen wir dringend einen lichttechnischen Test mit einem Muster.
Abweichungen können auch durch die Mischung verschiedener Chargen, z.B. durch Teillieferungen, Nachlieferungen etc. aus unterschiedlichen Produktionsprozessen entstehen. Eine Garantie auf größtmögliche Farbgleichheiten kann nur bei Abarbeitung ein und desselben Auftrags gegeben werden. Im Zweifel müssen Komponenten aus gleicher Charge auf Lager genommen werden.
7. Eine RGB (rot/grün/blau) Farblichtmischung macht nur Sinn, wenn in 1. Linie ein Farbverlauf gewünscht ist. Es ist zwar möglich, über die Farbmischung die Farbe „weiß“ zu erzeugen. Dies bedeutet jedoch in Dauerstellung eine Maximal- auslastung der Komponenten, die zu einer Verringerung der Lebensdauer führen wird.
8. Die in der Beleuchtungstechnik eingesetzten LED werden nach EN 60825-1 im Hinblick auf die Augensicherheit als
„harmlos“ qualifiziert. Trotzdem sollte niemals direkt in leuchtende LED´s geblickt werden. Dies gilt insbesondere bei Hochleistungs-LEDs mit einer extrem hohen Leuchtdichte.
9. Die Betriebstunden betragen je nach Umgebungstemperatur 20.000 – 35.000 h, im Einzelfall auch darüber hinaus.
10. Der Austausch von einzelnen LED’s, LED-Modulen oder sonstigen Komponenten ist nicht möglich. Am Ende der
Lebensdauer sind die LED-Systeme vorschriftsmäßig zu entsorgen.
11. Bei auftretenden Mängeln und dem Nachweis der ordnungsgemäßen Zwischenlagerung, Installation, Wartung (ggf. Vorlage des Testprotokolls vor dem Einbau) wird im Rahmen der Gewährleistungsfrist eine komplett neue Leuchte zum Austausch geliefert. Eine darüber hinaus gehende Haftung für entgangene Gewinne, Geschäfte oder Einkünfte, den Ausfall erwarteter Einsparungen bzw. weiteren Folgeverluste wird nicht übernommen. Im Übrigen gelten unseren AGBs, sowie die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
12. Einzelne kundenspezifische LED-Aufträge können nicht zurückgenommen werden.
13. Innovationen und Veränderungen müssen nicht vorher angekündigt werden.

Maßnahmen zur Installation vor dem Einbau von LED-Komponenten (z.B. Einkleben von LED-Streifen in Trägerprofile oder Einbringen in geschlossene Systeme)

1. Beim Hantieren mit und ohne Werkzeug dürfen LED’s, Stecker und sonstige elektronische Bauteile sowie Leiterbahnen nicht belastet werden. Ausnahme: Einkleben von LED-Modulen; hier ist ein vorsichtiges Andrücken mit sauberen Fingern möglich. Querkräfte auf Bauteile sind generell zu vermeiden.
2. Bei der Installation entstehende Späne (z.B. durch Bohren, Sägen, Feilen), Staub, Schmutz und Fett sind unbedingt zu entfernen (Kurzschluß- bzw. Brückungsgefahr). Gegebenenfalls müssen geeignete Reinigungsmittel eingesetzt werden.
3. Steckverbindungen müssen korrekt „gesteckt“ werden. Stecker nicht horizontal oder vertikal versetzen und nicht um 180° verdrehen. Stecker gerade und vollständig einstecken, so dass ein optimaler Kontakt gewährleistet wird. Steckverbindungen nicht abknicken!
4. ESD-Vorschriften müssen bei der Installation eingehalten werden. Auf die korrekte Polung ist zu achten (Plus, Minus, Signalleitungen). Ein eventuell vorhandener Schutz von Komponenten, bedeutet kein Verpolungs-, Kurzschluß-, Überlastungs- oder Temperaturschutz.
5. Vor dem endgültigen Einbau ist ein Funktionstest (z.B. mittels eines Testaufbaus) durchzuführen. Ein entsprechendes Protokoll ist zu erstellen.
6. Sind Komponenten oder Leuchten Feuchtigkeit und/oder Staub ausgesetzt sind, sind bauseits / kundenseits geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, wenn nicht herstellerseits eine entsprechende Zulassung (z.B. entsprechende IP- Schutzklasse) vorliegt.
7. Bei geschlossenen LED-Anlagen sind Zugangsmöglichkeiten zu den Komponenten (Revisionsmöglichkeiten) vorzusehen. Das Thermomanagement kann Lüftungsschlitze nötig machen, die wiederum Staub eindringen lassen, der in regelmäßigen Abständen vorsichtige zu entfernen ist.

Die Nichtbeachtung dieser Hinweise führt zum Erlöschen sämtlicher Garantieansprüche. Die Haftung für Schäden und Mangelfolgeschäden wird in diesem Fall ausdrücklich ausgeschlossen.

Garantie

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