Besitzer von PV-Anlagen sind sich oft unsicher: Können sie ihren Stromanbieter wechseln oder sind sie an ihren Grundversorger gebunden?
Diese Frage ist eindeutig zu beantworten: Auch die Eigentümer von Photovoltaik-Anlagen können ihren Stromanbieter frei wechseln.
Sonnenenergie nutzen
Bei der photovoltaischen Nutzung der Sonnenenergie wird die Strahlung der Sonne mittels so genannter Solarmodule in elektrische Energie umgewandelt. Wer klimaschonend und umweltbewusst auf diese Art Sonnenenergie nutzt, ist sich oftmals unsicher, ob er den Stromanbieter problemlos wechseln kann. Unter der Annahme, der erzeugte Strom wird in das Netz eingespeist und an den örtlichen Energieversorger verkauft, fragen sich die Nutzer der Anlagen, ob sie unter diesen Voraussetzungen an den entsprechenden Stromanbieter gebunden sind.
Netzbetreiber und Energieversorger
Besitzer von Solaranlagen können ihren Stromanbieter problemlos wechseln, so wie jeder andere Privathaushalt auch. Sie verkaufen ihren Strom an den Stromnetzbetreiber und nicht an den örtlichen Energieversorger. Den Energieversorger können sie frei wählen.
In Deutschland sind Stromnetzbetreiber und Energieversorgung entflochten. Um die Verbraucher mit elektrischer Energie zu versorgen, wird der Strom über Stromnetze bzw. über das Verbundnetz transportiert. Dieses Stromnetz wird durch die Netzbetreiber betrieben. Die Netzbetreiber erhalten ihr Entgelt allein für die Bereitstellung der Netze, das so genannte Netznutzungsentgelt.
Die Energieversorger wiederum sind Unternehmen, die die elektrische Energie erzeugen und über das Netz vertreiben. Diesen Versorger können alle Verbraucher seit der Liberalisierung des Energiemarktes auswählen.Eine kleine Einschränkung gilt allerdings: Hat der Energieversorger die Solaranlage finanziell gefördert, muss man die entsprechende Vertragslaufzeit erfüllen und für dieseMindestlaufzeit den Strom von dem entsprechenden Anbieter beziehen.
Wechsel des Stromanbieters
Ein Vergleich der Tarife bringt Informationen und Klarheit über den günstigsten Energieversorger. Da die Preisschere zwischen den Versorgern immer weiter auseinandergeht, raten Energieexperten von den Wechselmöglichkeiten Gebrauch zu machen. Der Anbieterwechsel erfordert keine technischen Veränderungen. Eine Unterbrechung der Versorgung ist nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG § 36) ausgeschlossen.
Quelle: Kilowatthandel AG 2010
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